Seit November 2009 ist Kristina Schröder Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ins Amt gekommen war sie vor allem deshalb, weil sie erstens aus Hessen stammt und zweitens eine Frau ist.
Nun sind 15 Monate eine gar nicht mal lange Zeit, mag man sagen. Einerseits. Andererseits lange genug, um so manche Spur zu hinterlassen. Sie würde vermutlich sagen, um Themen zu besetzen.
Leider häufig im negativen Sinne. Da war ihre merkwürdige Kampagne gegen “Deutschenfeindlichkeit” als Reaktion auf die Sarrazin-Debatte.
Da war die Diskussion über ihre Promotion. Die CDU-Politikerin hatte praktischer Weise über die eigene Partei geschrieben und dabei – Grüß Gott, Herr zu Guttenberg – wissenschaftliche Mitarbeiter ihres Doktorvaters für sich arbeiten ließ, so dass die Eigenleistung Schröders kritisch hinterfragt wurde.
Dann war da der Streit um die Frauenquote, in dessen Verlauf ihre Vorgängerin im Amt, Ursula von der Leyen, Schröder dreist übertölpelt hatte.
Nun hat sich die forsche Familienministerin auf ihre Extremismus-Expertise besonnen und einen viel kommentierten Vorstoß gewagt. Schröder möchte Initiativen gegen Rechtsextremismus zwingen, eine so genannte Demokratieerklärung zu unterzeichnen, wenn sie (weiterhin) Zuschüsse vom Bund wollen.
Es ist ein Vorhaben, dass Schröder seit Langem umtreibt. Sie will damit sichergehen, dass die Vereine und Gruppen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vertreten. Sie fürchtet, dass Linksextremisten vom Geld ihres Ministeriums profitieren, das eigentlich für Projekte gegen Rechts bereitgestellt wird. Die Demokratie-Garantie per Autogramm soll nun Sicherheit bringen.
Vieles an der Klausel ist problematisch. Vor allem die Haftung für Dritte. Mit der Unterschrift sollen die Projektverantwortlichen bestätigen, dass auch Personen und Partner, die direkt oder indirekt von den Geldern profitieren, verfassungstreu sind. In der Praxis nicht umsetzbar.
Logische Folge: Es regnet Kritik. Von Verbänden, Vereinen, Initiativen. Natürlich auch von der Opposition. Es gibt juristische Bedenken. Schröders nächste Niederlage ist programmiert.
Am besten erklärt, weshalb die Demokratieerklärung nichts taugt, hat Bundestagsvize Wolfgang Thierse in der letzten Woche. Hier einige Auszüge aus seiner Rede. Sehr lesenswert. Dem ist nichts hinzuzufügen.
“Wer Demokratie stärken will, der sollte gerade junge Menschen einladen, sich in ihr und für sie zu engagieren, und sie nicht unter den Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit stellen.
Es geht um eine Kultur der Anerkennung von Engagement, um Vertrauen statt Misstrauen und um Ermunterung statt Kontrolle. Verzichten Sie auf diese Erklärung, bevor das Verfassungsgericht Sie dazu zwingen muss.Diese Bundesförderung war von Anfang an vor allem von einem Grundgedanken getragen: dem Gedanken des Vertrauens. Der Bund stellte Fördermittel für zivilgesellschaftliche Initiativen bereit und vertraute darauf, dass sie selbst am besten wissen, welche lokalen Handlungsstrategien den demokratischen Gemeinsinn am ehesten aktivieren und den Rechtsextremen Einhalt gebieten können.
Unsere Demokratie bedarf gerade in der Auseinandersetzung mit dem Extremismus des alltäglichen Engagements der demokratischen Bürger. Deshalb ist es geradezu absurd, dass das Bundesfamilienministerium den Leitgedanken der bisherigen Programme – ich wiederhole: Vertrauen in das demokratische Engagement der Bürger – nun ins Gegenteil verkehrt.
Das Familienministerium verlangt von den Antragstellern, dass sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und darüber hinaus dafür Sorge tragen, dass dies auch für eventuelle Kooperationspartner gilt. Sie sollen also für die Gesinnung Dritter haften. Wer die entsprechende Erklärung nicht unterschreibe, erhalte keine Förderung. Dieses Vorgehen ist, so finde ich, demokratiepolitisch fatal. Es ist kontraproduktiv. Es widerspricht dem Geist unserer Verfassung.
Meine Damen und Herren von der Koalition, es geht hier nicht um das routinierte, gewissermaßen banale Verwaltungshandeln einer Behörde, um das Kleingedruckte in Bescheiden, um Detailbestimmungen in Auflagen. Diese Extremismusklausel berührt elementare Fragen der Demokratie.
Was darf der Staat von seinen Bürgern eigentlich verlangen? Darf er ihnen ein Bekenntnis – und sei es ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung – abringen? Oder muss er dies nicht vielmehr aus Respekt vor dem Bürger voraussetzen? Darf der Staat seine Bürger einer Gesinnungsprüfung unterziehen und sie dazu verpflichten, die Gesinnung ihrer Mitbürger zu überprüfen?
(…)
Damit kein Missverständnis entsteht: Es geht nicht darum, über die Gefahren des Linksextremismus naiv und blauäugig hinwegzusehen. Die Kritik richtet sich auch nicht gegen die Absicht, eine ungewollte Unterstützung extremistischer Strukturen zu vermeiden. Das ist legitim und geboten. Doch ein so deutliches und prinzipielles Misstrauensvotum eines staatlichen Ministeriums gegenüber potenziell allen Bürgern können und wollen sich selbstbewusste Demokraten nicht gefallen lassen.
(…)
Man fragt sich bei dieser Sachlage, warum die liberale Justizministerin und ihr Staatssekretär, warum Bürgerrechtsliberale, wenn es sie denn noch gibt, dies alles stillschweigend ertragen, ja, mittragen.
Die Reaktionen sind – nicht nur bei den Betroffenen – sehr eindeutig. Die Kritik kommt von allen Seiten.
(…)
Demokratie muss sich verteidigen. Wer würde diese Lehre aus dem Ende der Weimarer Republik vergessen? Zunächst einmal beruht Demokratie aber auf Vertrauen.
Wenn der Staat erwartet, dass Bürger für eine demokratische Kultur, also für die Grundlagen des demokratischen Staates, eintreten, so tut er gut daran, diesen Bürgern nicht a priori mit Misstrauen zu begegnen. Wer den Initiativen gegen Rechtsextremismus die Beweislast für die demokratische Gesinnung ihrer Mitglieder übertragen will, der sät eine Kultur des Misstrauens und der erzeugt ein Klima, in dem Engagement und Zivilcourage nicht gestärkt, sondern gebremst werden.”
Quelle: Amadeu Antonio Stiftung
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